BAG, Urteil vom 3.11.2011, 2 AZR 748/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung.Der 1969 geborene, ledige Kläger war seit dem 1. August 1985 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin
BAG, Urteil vom 9.8.2011 - 9 AZR 365/10Leitsätze1. Der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Er ist nicht Surrogat des
BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - II ZB 14/11 LeitsatzFür eine vor dem 10. August 1994 eingetragene Aktiengesellschaft, die keine Famili-engesellschaft ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichts-rat, wenn die Gesellschaft
BAG, Urteil vom 17.5.2011 - 9 AZR 189/10Leitsätze1. Bei einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung zum Zweck der Erfüllung des Urlaubsanspruchs auch - soweit kein abweichender Festlegungswunsch des
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 546/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 104/08; ) (Vorinstanz: ArbG Halle vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 6 Ca 585/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Auch
BAG , Urteil vom 08.09.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 543/10 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 01.07.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 996/09; ) (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 6 Ca 2377/09; ) Amtliche Leitsätze: Auch bei Kündigungen
BAG , Urteil vom 10.11.2011 Aktenzeichen 8 AZR 430/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 30.04.2010 - Aktenzeichen 9 Sa 480/10; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 11.11.2009 - Aktenzeichen 37 Ca 9999/09; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Die
BAG, Urteil vom 12.4.2011 - 9 AZR 80/10Leitsätze1. Die Tarifvertragsparteien können für den nicht unionsrechtlich verbürgten Teil des Urlaubs (Mehrurlaub) regeln, dass der Arbeitnehmer das Risiko der Inanspruchnahme bis zu einem von ihnen
LAG Hessen, Urteil vom 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11OrientierungssatzEinzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.sachverhaltDie Parteien streiten um eine
BAG, Beschluss vom 8.11.2011, 1 ABR 42/10sachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zum Arbeitsschutz.Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen mit bundesweit 39 Niederlassungen, das Aufzüge, Fahrtreppen und
BAG, Urteil vom 15.11.2011, 3 AZR 869/09sachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob dem Kläger, der bereits in der DDR als Professor tätig und vom beklagten Freistaat als angestellter Professor weiterbeschäftigt wurde, eine Versorgung wie einem
BAG, Urteil vom 11.10.2011, 3 AZR 527/09Leitsätze1. Der für die Anpassung von Betriebsrenten maßgebliche Kaufkraftverlust ist gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG grundsätzlich nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland zu ermitteln. Für Zeiträume vor
BAG, Urteil vom 16.11.2011, 7 AZR 458/10sachverhaltDie Parteien streiten über die Fortzahlung einer Zulage („Funktionsstufe") für IT-Fachkräfte während der Zeit der vollständigen Freistellung des Klägers als Personalratsmitglied.Der 1976 geborene
ArbG Leipzig, Urteil vom 15.2.2012 - 11 BV 79/11Leitsatz1. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat im Zustimmungsverfahren nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht unterrichten über sachliche Gründe für seine Entscheidung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern.2. §
ArbG Bonn, Beschluss vom 16.6.2011 - 5 BV 20/10LeitsatzDatenschutzrechtliche Erwägungen stehen der Weitergabe von Namen und Fehlzeiten der Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllen an den Betriebsrat
BAG , Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen 1 AZR 743/09 (Vorinstanz: LAG Brandenburg vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2421/08; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 08.10.2008 - Aktenzeichen 40 Ca 8693/08; ) Amtliche Leitsätze: Sieht ein Sozialplan vor,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...