BAG, Beschluss vom 7.2.2012, 1 ABR 46/10LeitsätzeDer Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris SGB 9) die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen
BAG, Beschluss vom 13.3.2012 - 1 ABR 78/10LeitsätzeFür die Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gibt § 84 Abs. 3 Satz 1 SGB IX (juris SGB 9) den Begriff der Arbeitsunfähigkeit zwingend vor. Dieser ist einer Ausgestaltung durch die
BAG, Urteil vom 17.1.2012 - 3 AZR 555/09Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer nachträglich durch Betriebsvereinbarung eingeführten Nettogesamtversorgungsobergrenze.Der 1949 geborene Kläger trat am 1. April 1970 in die Dienste
BAG, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 229/11 (F)Sachverhalt Die Parteien streiten nach Aufnahme des Revisionsverfahrens über die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle. Der Kläger war bei der W GmbH & Co. KG (frühere Beklagte,
BAG, Beschluss vom 18.1.2012 - 7 ABR 83/10SachverhaltDie Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstanden sind, dass der Betriebsrat in Verfahren nach §
BAG, Urteil vom 19.4.2012 - 6 AZR 691/10LeitsätzeDie Funktionszulage Schreibdienst nach der seit 1. Januar 1984 nachwirkenden Protokollnotiz Nr. 3 zu Teil II Abschn. N Unterabschn. I der Anlage 1a zum BAT (Protokollnotiz Nr. 3) ist kein Entgelt aus
BAG, Urteil vom 21.3.2012 - 6 AZR 560/10SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über eine Gutschrift von 2,7 Unterrichtsstunden auf ein Arbeitszeitkonto anlässlich einer im April 2008 durchgeführten Klassenfahrt. Die Klägerin
BAG, Beschluss vom 14.3.2012 - 10 AZR 610/10SachverhaltDie Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über Sozialkassenbeitragsansprüche für die Monate Oktober und November 2005 in unstreitiger Höhe von 1.968,00 Euro. Dabei steht die Frage im
BAG, Urteil vom 20.3.2012 - 9 AZR 518/10SachverhaltDer Kläger begehrt von dem beklagten Land, an ihn eine tarifliche Entfernungsentschädigung zu zahlen. Das beklagte Land beschäftigt den Kläger als Forstarbeiter im Nationalparkamt Vo, Revier Z. Zu
BAG, Urteil vom 21.2.2012 - 9 AZR 486/10 SachverhaltDer Kläger verlangt von der Beklagten, den gesetzlichen Urlaub aus den Jahren 2007 und 2008 abzugelten. Hilfsweise begehrt er Schadensersatz. Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen des
BAG, Urteil vom 21.3.2012 - 6 AZR 596/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer aufgrund eines Interessenausgleichs ohne Namensliste erklärten ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Der Kläger war seit dem 1. September 1975 bei
BAG, Beschluss vom 23.5.2012 - 1 AZB 58/11Leitsätze1. Der Streitgegenstand eines nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eingeleiteten Verfahrens über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung erfasst neben dem im Beschlusstenor
BAG , Urteil vom 10.11.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 546/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 26.04.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 104/08; ) (Vorinstanz: ArbG Halle vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 6 Ca 585/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Auch
BAG , Urteil vom 18.10.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 225/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 09.02.2010 - Aktenzeichen 14 Sa 26/09; ) (Vorinstanz: ArbG Karlsruhe vom 17.04.2009 - Aktenzeichen 11 Ca 28/08; ) Redaktionelle Leitsätze: 1. a) Ist die
BAG, Urteil vom 21.2.2012 - 9 AZR 479/10SachverhaltDer Kläger verlangt von der Beklagten, mit ihm einen Altersteilzeitarbeitsvertrag zu schließen. Die Beklagte beschäftigt den am 7. September 1948 geborenen Kläger seit dem 1. Januar 1973 in der
BAG, Urteil vom 15.12.2011 - 8 AZR 692/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier vom Beklagten ausgesprochener betriebsbedingter ordentlicher Kündigungen. Die Klägerin trat zum 1. Januar 1999 in ein Arbeitsverhältnis zur Q AG ein,
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...