BAG , Urteil vom 09.08.2011 - Aktenzeichen 9 AZR 425/10 (Vorinstanz: LAG Köln vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 38/10; ) ArbRB 2012, 3 BAG-Pressemitteilung Nr. 64/11 DB 2012, 56 NZA 2012, 29 Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11, Rev. eingelegt, BAG Az. 9 AZR 225/12SachverhaltDie Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über einen Urlaubsabgeltungsanspruch für Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007-2009.Der Kläger
BAG, Urteil vom 9.8.2011 - 9 AZR 352/10Orientierungssatz1. Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird auch im Fall der Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.(Rn.13)2. Die Anwendung von tariflichen Ausschlussfristen für
BAG, Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 651/10SachverhaltDie Parteien streiten über eine Entschädigung für die entgangene Privatnutzung eines Dienstwagens.Die Klägerin war bei der Beklagten, die Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Personal- und
BAG, Beschluss vom 7.2.2012 - 1 ABR 63/10LeitsatzDer Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen von Parkflächen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer Privat-Pkw zur Verfügung
BAG, Urteil vom 14.12.2011 - 5 AZR 457/10Leitsatz1. Eine Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Vergütung entsprechend dem pro-rata-temporis-Grundsatz des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG schließt eine sonstige Benachteiligung iSd. Satzes 1 nicht
BAG, Urteil vom 15.2.2012, 10 AZR 301/10Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger in einem Arbeitsverhältnis zu dem beklagten Land steht.Der Kläger wurde auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit Wirkung vom 29. Juni 1998
BAG, Urteil vom 14.12.2011, 4 AZR 79/10SachverhaltDie Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage über die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel. Die Klägerin ist seit dem 20. August 1992 aufgrund eines Formulararbeitsvertrages
BAG, Beschluss vom 7.2.2012 - 1 ABR 77/10GründeA. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat von der Arbeitgeberin die Unterlassung der Anordnung oder Duldung von Arbeit während der Pausenzeiten verlangen kann.Die Arbeitgeberin betreibt ein
BAG, Urteil vom 07.07.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 396/10 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 6/7 Sa 1373/09;) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 20.05.2009 - Aktenzeichen 7 Ca 7633/08; ) BAG-Pressemitteilung Nr.
BAG, Urteil vom 10.11.2011 - 6 AZR 148/09Leitsätze1. Die in § 27 Abschn. A BAT angeordnete Bemessung der Grundvergütungen in den Vergütungsgruppen des BAT nach Lebensaltersstufen verstieß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und
BAG, Beschluss vom 17.1.2012, 1 ABR 45/10LeitsätzeEin Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam, wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs
BAG, Urteil vom 15.2.2012, 7 AZR 946/07SACHVERHALT Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer tariflichen Altersgrenze mit dem Ende des Monats endete, in dem der Kläger das 60. Lebensjahr vollendete. Die Beklagte
BAG, Urteil vom 24.11.2011 - 2 AZR 429/10LeitsätzeBedarf die ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen außer der Zustimmung des Integrationsamts einer Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG und hat der Arbeitgeber diese
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11LeitsatzEin angestellter Polizist im Wachschutz, der hoheitlich tätig ist, verletzt seine vertragliche (Neben-)pflicht zur Rücksichtnahme gem. § 241 Abs. 2 BGB schwerwiegend, wenn er
EuGH, Urteil vom 19.4.2012 - C-415/10, Galina Meister gegen Speech Design Carrier Systems GmbHTenorArt. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...