FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.2009 - 12 K 122/06UStG § 24; AO § 163; § 227; FGO § 101 S. 1Tatbestand1Streitig ist, wie nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Februar 1997, IV C 3-S 7316-3/97 "zusätzliche
Das FG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 8.9.2009 – 12 K 122/06 – entschieden: Hatte ein Landwirt einen Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG zur Regelbesteuerung vorgenommen und ist er später wieder zur
Das FG Sachsen-Anhalt hat im Urteil vom 29.10.2009 – 5 K 531/06 – entschieden: Wer auf demMantelbogen angibt, er rechnemit einer Einkommensteuererstattung, macht keine unrichtige Angabe i. S. d. § 370 Abs. 1 AO. Die Anlage VA enthält keine Aussagen
Das FG Münster hat im Urteil vom 21.5.2010 – 14 K 1141/08 E – entschieden:Werden Gartenarbeiten auf einem Grundstück vor Einzug der Steuerpflichtigen in das auf dem Grundstück neu errichtete Einfamilienhaus erbracht, so stellen diese Aufwendungen
FG Münster, Urteil vom 21.5.2010 - 14 K 1141/08 EEStG § 9 Abs. 1 S. 1; § 35a Abs. 2 S. 1 Halbs. 1Tenor:Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.TatbestandStreitig ist, ob
BFH, Urteil vom 31.3.2010 - II R 22/09LeitsatzDie zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar.Sachverhalt(1) I. Die Klägerin und Revisionsklägerin
Der BFH hat imUrteil vom 31.3.2010 – II R 22/09 – entschieden: Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar. Dies ergibt sich aus der Behandlung des
BFH, Urteil vom 22.4.2010 - V R 26/08LeitsatzBei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit ist die Vergnügungsteuer nicht aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen.Sachverhalt(1) I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin)
Der BFH hat im Urteil vom 22.4.2010 – V R 26/08 – entschieden: Bei Umsätzen mit Spielautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit ist die Vergnügungsteuer nicht aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen. Gemäß § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG wird der
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2010 - 1 K 2823/09 UAO § 174 Abs. 3 S. 1, § 174 Abs. 4 S. 1, 4; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1Tenor:Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird zugelassen.TatbestandDie Klägerin
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 5.2.2010 – 1 K 2823/09 U – entschieden: Das FA kann beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs im Ganzen – sollte der dafür gewährte Vorsteuerabzug umstritten sein – den Umsatzsteuerbescheid nach Aufhebung durch den BFH
BFH, Urteil vom 9.3.2010 - VIII R 50/07LeitsatzAuch bei Prüfungen an Amtsstelle ist der Ausschluss der Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG möglich. Der Amtsträger (hier: Prüfer) „erscheint" beim
BFH, Urteil vom 15.4.2010 - V R 10/08Leitsätze1. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraus. Dies gilt auch für Tausch und
Der BFH hat im Urteil vom 15.4.2010 – V R 10/08 – entschieden: § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt für den Leistungsaustausch einen unmittelbaren, nicht aber einen inneren (synallagmatischen) Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt voraus. Dies gilt auch
BFH, Urteil vom 15.4.2010 - VI R 20/08Leitsätze1. Bei der Benutzung eines Fahrzeugs als Arbeitsmittel zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht die Nr. 4 des § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG der Nr. 6 dieser Vorschrift vor.2. Durch die
Der BFH hat im Urteil vom 15.4.2010 – VI R 20/ 08 – entschieden: Bei der Benutzung eines Fahrzeugs als Arbeitsmittel zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht die Nr. 4 des § 9 Abs. 1 S. 3 EStG der Nr. 6 dieser Vorschrift vor. Durch die
Der Koalitionsausschuss hat sich am 20.6.2010 darauf verständigt, nach der Sommerpause die Koalitionsvertrag beschlossene Reformkommission und u. a. die Ausnahmen im Mehrwertsteuersystem prüfen zu lassen, so auch das äußerst umstrittene Privileg für
Der BRH fordert eine grundlegende Reform der Umsatzsteuer. Die Vielzahl der Umsatzsteuerermäßigungen soll überprüft und der Katalog der Ausnahmeregelungen grundlegend überarbeitet werden. Das ursprüngliche Ziel der Vergünstigung, bestimmte Güter des