FG Berlin-Brandenburg: Leistungen zur Unterstützung des Arbeitsamts umsatzsteuerfrei
Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 21.4.2010 - 2 K 998/05 - entschieden: Beauftragt das Arbeitsamt zu seiner Unterstützung Dritte mit der Vermittlung Ausbildungs- oder Arbeitssuchender oder mit Teilaufgaben ihrer Vermittlung, sind derartige Leistungen umsatzsteuerfrei. Zwar enthält das deutsche UStG keine derartige Regelung; Betreffende können sich aber unmittelbar auf 6. Richtlinie der EU berufen, wonach Dienstleistungen, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind, von der Umsatzsteuer zu befreien sind, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt seien, erbracht werden. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim BFH eingelegt (Az. des BFH: V R 15/10).
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 20.9.2010)