BFH: Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung
Der BFH hat im Urteil vom 20.7.2010 – IX R 45/ 09 – entschieden: Der Veräußerungsgewinn i. S. v. § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i. S. v. § 17 Abs. 2 EStG kommt nur in Betracht, wenn die wiederkehrenden Zahlungen Versorgungscharakter haben.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2467-4 unter www.betriebs-berater.de