FG Berlin-Brandenburg: Fahrtenbuchergänzung durch Computer-Aufzeichnungen
Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 14.4.2010 – 12 K 12047/09 – entschieden: Ein Fahrtenbuch ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn dort handschriftlich nur Stichpunkte zu einzelnen Fahrten aufgezeichnet sind, die später durch eine ausführliche per Computer erstellte Liste ergänzt wird. Es bestehe dann keine Möglichkeit der nachträglichen Manipulation der Aufzeichnungen bei handschriftlich lückenlos geführtem Fahrtenbuch. Auch seien die Angaben für die Finanzverwaltung unter Zugrundelegung des Fahrtenbuchs und der ergänzenden Liste ohne Weiteres nachprüfbar. Mehr könne für den Nachweis des Umfangs der Privatfahrten nicht verlangt werden. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim BFH eingelegt (Az. des BFH: VI R 33/10).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2468-4