Der BFH hat im Urteil vom 7.4.2011 – V R 44/09 – entschieden: Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 S. 2 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat. Die
FG Köln, Urteil vom 24.2.2011 - 2 K 4627/06SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf Vorsteuervergütung für den Zeitraum Juni bis Oktober 2004 hat.Die Klägerin ist in Indien ansässig. ... Neben anderen
BFH , Urteil vom 17.05.2011 - Aktenzeichen VIII R 31/08 (Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 9 K 352/06; ) Gründe I. RN 1 Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die vom Kläger und
BFH , Urteil vom 05.05.2011 - Aktenzeichen IV R 34/08 (Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 1 K 50267/03; EFG 2008, 1723 ) Amtliche Leitsätze: Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur
BFH, Urteil vom 8.6.2011 - XI R 22/09LeitsatzErbringt ein gemeinnütziger Verein gegenüber Senioren im Rahmen des "betreuten Wohnens" ein Leistungsbündel, das durch die Leistungen der in § 75 BSHG (Altenhilfe) genannten Art geprägt wird, ist die
BFH, Urteil vom 7.4.2011 - V R 44/09Leitsätze1. Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat. Die Grundsätze der
Das BayLfSt hat sich durch Erlass vom 22.8.2011 – S 7410.1.1 – 10/3 St 33 zur Durchschnittssatzbesteuerung in der Land- und Forstwirtschaft (§ 24 UStG) geäußert. Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten
Das BMF hat am 30.8.2011 den Entwurf der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG i. d. F. des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 (BGBl. I 2007, S.
Das Thüringer OVG hat im Beschluss vom 17.8.2011 – 3 EN 1514/10 – aufgrund eines Eilantrags entschieden: Die Satzung der Stadt Erfurt über die Erhebung einer sog. Kulturförderabgabe, in der Öffentlichkeit auch als „Bettensteuer“ bezeichnet, darf
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom22.7.2011 – 1 K 4383/09 F – entschieden: Sind ausländische Verluste im Rahmen einer Mitunternehmerschaft angefallen, ist über sämtliche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des§ 2aEStG zur Abziehbarkeit im
FG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2011 - 1 K 4383/09 FSachverhaltDie Klägerin wendet sich gegen Bescheide für 1995 bis 1997 und 1999 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und über die gesonderte Feststellung von
BFH, Urteil vom 7.6.2011 - VII R 36/10Leitsätze1. Wendet die Zollverwaltung für die Festsetzung der Einfuhrabgaben maßgebende Vorschriften in ständiger Praxis nicht an und unterbleibt deshalb die buchmäßige Erfassung des der Zollschuld entsprechenden
Der BFH hat im Urteil vom 7.6.2011 – VII R 36/10 – entschieden: Wendet die Zollverwaltung für die Festsetzung der Einfuhrabgaben maßgebende Vorschriften in ständiger Praxis nicht an und unterbleibt deshalb die buchmäßige Erfassung des der Zollschuld
BFH, Urteil vom 16.6.2011 - IV R 11/08LeitsätzeIst in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt
Der BFH hat im Urteil vom 16.6.2011 – IV R 11/08 – entschieden: Ist in eineman eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i S. v. § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen
Das BMF hat am 25.8.2011 die Liste der von der Finanzverwaltung anzuwendenden BFH-Entscheidungen aktualisiert. Sie ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de unter Aktuelles.
Das BMF hat im Schreiben vom18.8.2011 – IVC 3 – S 2222/09/10057 :003 – klargestellt: Kann die Frist der §§ 10a Abs. 2a S. 4 oder 10a Abs. 5 S. 1 EStG zur Übermittlung der erforderlichen Daten für den Sonderausgabenabzug der Basisrenten- und
Der Bund der Steuerzahler moniert, dass viele Steuerzahler für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können