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Steuerrecht
07.11.2011
Steuerrecht
Bundesregierung: Einigung bei Steuerentlastung

Der Koalitionsausschuss hat sich in der Nacht zum 7.11.2011 auf eine Steuerentlastung verständigt. Sie soll in zwei Schrítten erfolgen: 2013 im Volumen von zwei und 2014 in einem solchen von vier Mrd. Euro. Geplant ist die Anhebung des Grundfreibetrags, die Verschiebung des Tarifs zwecks Minderung der sog. "kalten Progression", zugleich soll aber der Beitrag für die Pflegeversicherung um 0,1% angehoben werden - vor allem im Hinblick auf die Versorgung Demenzkranker. Ab 2013 soll ein Betreuungsgeld von 100 Euro, ab 2014 ein solches von 115 Euro gezahlt werden. Die SPD hat bereits mit einer Klage gegen die Steuersenkung gedroht; einige Mínisterpräsidenten haben ebenfalls Widerstand im Bundesrat angekündigt.
(HB vom 7.11.2011, S. 1)

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