Bundestag: BeitrRUmsG beschlossen
Der Bundestag hat am 27.10.2011 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetz–BeitrRUmsG) verabschiedet. U. a.beinhaltetesfolgendeRegelungen: – Das BewG wird angepasst zur Vermeidung von Besteuerungslücken bei Nichtvorhandensein von Bodenrichtwerten, Klarstellung bei der Bewertung des Erbbaurechts sowie Anpassungen des Umrechnungsschlüssels für Tierbestände an geänderte Produktionsverfahren, – Anpassungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) in den §§ 38b, 29 ff. EStG, – Suspendierung der Sanierungsklausel in § 34 Abs. 7c KStG (statt der ursprünglich geplanten Aufhebung des § 8c Abs. 1a KStG), – in der Erbschaftsteuer soll eine Besteuerungslücke geschlossenwerden, indem eine überproportionale Einlage des Schenkers einer Direktzuwendung des Schenkers an den bzw. die Mitgesellschafter gleichgestellt wird. Außerdem soll klargestellt werden, dass verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen zwischen verbundenen Körperschaften grds. keine freigebige Zuwendungen sind (§ 7 Abs. 8 ErbStG – neu). – In der Umsatzsteuer sollen Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die im Drittland stattfinden, grundsätzlich als im Drittland ausgeführt gelten – rückwirkend ab dem 1.7.2011 (§ 3a Abs. 8 S. 1 UStG – neu). Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
(hib vom 27.10.2011)