FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - 15 K 66/12SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Inhaftungnahme der Klägerin als frühere Geschäftsführerin einer GmbH.Die Klägerin war seit Gründung der B Service GmbH (im Folgenden: GmbH) in
BFH, Urteil vom 13. 11. 2012 - VI R 50/11Leitsätze1. Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. 2. Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1
BFH, Urteil vom 11. 12. 2012 - VII R 3/12Leitsätze1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere deren Artikel 50, dahin auszulegen, dass eine von der
BFH, Urteil vom 29. 8. 2012 - XI R 1/11Leitsätze1. Zu den "Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung" i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten
Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cook-Inseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit
Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2012 wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die
1. Sind die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere derenArt. 50,dahin auszulegen, dass eine von der Zollbehörde einer Person zur vorübergehenden Verwahrung
1. Zu den „Umsätzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung“ i. S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG zählen alle in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang bewirkten Einzelleistungen. 2. Das in einemUnternehmenskaufvertrag
Für die Inhaftungnahme des Geschäftsführers einer GmbH bedarf es im Regelfall nicht nur dann keiner besonderen Begründung des Entschließungsermessens mehr („Vorprägung des Ermessens“), wenn die Inhaftungnahme des Geschäftsführers wegen vorsätzlicher
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht „unrichtig“ i. S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform)
Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit
Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2012 wurde der Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück konkretisiert. Für Leistungen im Gerüstbau (insbesondere Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Vermietung von Gerüsten) sind demnach die folgenden
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus. BFH, Urteil vom 29.8.2012 – XI R 10/12 Volltext: BB-ONLINE BBL2013-341-4 unter www.betriebs-berater.de
1. Die Anwendung des Art. 47 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der Fassung der Richtlinie 2008/8/EG setzt voraus, dass die Dienstleistung die Nutzung, Bearbeitung oder Begutachtung eines
BFH, Urteil vom 11.10.2012 - I R 75/11LeitsatzDer abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" (nach Art. 9 Abs. 1 OECDMustAbk, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959) entfaltet bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung
BFH, Beschluss vom 12.12.2012 - I B 127/12LeitsatzEs ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht "unrichtig" i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, wenn sie ergänzend den
BFH, Urteil vom 29.8.2012 - XI R 10/12LeitsatzEine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus.SachverhaltDie Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist
EuGH, Schlussanträge Generalanwältin KokottJuliane Kokott vom 31.1.2013 - C-155/12, RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland Sp. z o.o.(Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny [Polen]) (1)I - Einleitung1. Das