FG Niedersachsen: Steuerliche Folgen von Schwarzgeldgeschäften
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 18.10.2012 -6 K 169/10 - wie folgt entschieden: Nicht in der Buchführung erfasste Betriebseinnahmen einer GmbH aus Schwarzgeschäften führen zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage sowie zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn eine Verwendung
der Schwarzeinnahmen für betriebliche Zwecke nicht festgestellt werden kann.
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 17.7.2013)
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1750-1 unter www.betriebs-berater.de