BFH: Verböserung im Einspruchsverfahren
Der BFH hat mit Urteil vom Urteil vom 15.5.2013 - VIII R 18/10 - wie folgt entschieden:
1. Hat das FA im Einspruchsverfahren eine Frist bestimmt, bis zu der es dem Steuerpflichtigen möglich sein soll, bei Vermeidung der zugleich angedrohten Verböserung den Einspruch zurückzunehmen, so kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegen, wenn es gleichwohl vor Ablauf der selbst gesetzten Frist die (verbösernde) Einspruchsentscheidung erlässt.
2. Der Verstoß stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der abweichend vom Grundsatz des § 127 AO zur Aufhebung der verbösernden Einspruchsentscheidung führt.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1749-3 unter www.betriebs-berater.de