Deutscher Bundestag: OMS keine Fortführung des ELENA-Verfahrens
Das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" (OMS) ist keine Fortführung des im Juli 2011 eingestellten „ELENA"-Verfahrens. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14348) auf eine Kleine Anfrage (17/14042) der Fraktion Die Linke. Mit dem IT-Großprojekt ELENA sollte ursprünglich der Einkommensnachweis mithilfe einer Chipkarte und Signatur elektronisch erfasst werden. Es sollte die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber und deren zentrale Speicherung sowie die Nutzung der Daten durch die Bundesagentur für Arbeit und weitere Behörden umfassen. Im Februar 2012 wurde dann OMS ins Leben gerufen, um in einer zweijährigen Projektphase alternative Modelle eines elektronischen Arbeitgebermeldeverfahrens zu prüfen. Der Datenschutz und die Informationssicherheit hätten bei OMS hohe Priorität, weshalb es in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz sowie der Beauftragten für Informationstechnik geplant werde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
(Quelle: hib vom 22.7.2013)