Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften dieser Länder beinhalten unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider.
Die Kommission hat am Mittwoch, den 17.6.2015 einen Aktionsplan verabschiedet, um missbräuchlicher Steuergestaltung entgegenzuwirken, nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten und das Geschäftsumfeld im europäischen Binnenmarkt verbessern. Ziel ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa gerechter, effizienter und wachstumsfreundlicher gestalten.
Die Europäische Kommission hat Estland und Polen aufgefordert, innerhalb eines Monats der Kommission die verlangten Informationen über ihre Vorgehensweise bei Steuervorbescheiden zu übermitteln. Beide Länder haben sich bislang geweigert den vorherigen Auskunftsersuchen der Kommission vollständig nachzukommen. Sollte eines der beiden Länder die fehlenden Informationen nicht innerhalb eines Monats übermitteln, kann die Kommission jenes vor dem Gerichtshof der Union verklagen. ...
Die Kommission hat am 8.6.2015 Steuervorbescheide von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, der Slowakei, Spanien, der Tschechischen Republik und Ungarn angefordert.
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 3.6.2015 (Aktenzeichen 5 V 5026/15) entschieden....