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Steuerrecht
23.06.2016
Steuerrecht
Gesetzentwurf: Steuererleichterungen für E-Mobilität – rückwirkend ab 1.1.2016

Zur Förderung der Elektromobilität sollen die Käufer von E-Autos weitere Steuererleichterungen erhalten. So soll die seit dem 1.1.2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge auf zehn Jahre verlängert werden. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1.1.2016 gelten. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) vor.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden.

Die Bundesregierung bekräftigt das Ziel, den Ausstoß von Kohlendioxid bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten auch die Emissionen im Verkehrssektor reduziert werden. Auch die Bundesregierung wolle „mit gutem Beispiel“ vorangehen und den Anteil der zu beschaffenden Elektrofahrzeuge auf mindestens 20 Prozent erhöhen.

(hib vom 20.6.2016)

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