EuGH, Urteil vom 23.12.2015 – verb. Rs. C-250/14 und C-289/14, Air France-KLM, ehemals Air France (C‑250/14), Hop!-Brit Air SAS, ehemals Brit Air (C‑289/14) gegen Ministère des Finances et des Comptes publics, ECLI:EU:C:2015:841
In den zurückliegenden Jahren haben sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet („Mehrseitige Vereinbarung“).
2012 verabschiedete das schottische Parlament ein Gesetz über den Mindestpreis für alkoholische Getränke in Schottland. Dieses Gesetz schreibt einen Mindestpreis pro Alkoholeinheit (MPA) vor, der von jedermann einzuhalten ist, der in Schottland aufgrund einer Konzession alkoholische Getränke im Einzelhandel verkaufen darf.
Am 17. Dezember 2015 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache „ X-Steuerberatungsgesellschaft“ und stellte fest, dass die deutsche Regelung zur Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft gegen die Vorgaben der europäischen Dienstleistungsfreiheit verstößt.