FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 - 2 K 189/10LeitsatzEine Führungsholding kann die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen
FG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 12 K 3686/09 G, FSachverhaltDie Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von VersicherungsbeiträgenDie Klägerin (Klin.) ist ein Unternehmen der Holzindustrie, das sich mit der Her-stellung und dem Vertrieb
FG Hamburg, Urteil vom 6.9.2012 - 2 K 232/11LeitsatzZur Haftung des maßgeblich lenkend an einem Umsatzsteuerkarussell mitwirkenden Geschäftsführers einer am Ende der deutschen Rechnungskette stehenden Firma wegen Steuerhinterziehung für die nach §
FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 - 2 K 158/11LeitsatzEin Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die
FG Düsseldorf, Urteil vom 29.8.2012 - 7 K 3691/11 GESachverhaltDie Kläger sind in ungeteilter Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen Miterben des am 24.8.2007 verstorbenen C. Dieser war mit einem Anteil von 85 v.H. an der D Holding GmbH beteiligt,
FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.10.2012 - 4 V 30/11Orientierungssatz1. Umsätze aus dem Verkauf sog. Sparmenüs, welche zum Pauschalpreis angeboten werden, unterfallen --wenn sie als "Außer-Haus-Menüs" verkauft werden-- hinsichtlich der Speisen
FG Niedersachsen, Urteil vom 1.11.2012 - 6 K 382/10SachverhaltDie Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin aus der Anlage in einem Fonds einen steuerfreien Veräußerungsgewinn erzielt hat.Im Mai 2008 verfügte die Klägerin über freie
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2012 - 15 K 91/12 FAus den GründenDie Beteiligten streiten über die Frage, ob die Änderung der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes außerhalb der Feststellungsfrist erfolgt ist. Die Klägerin ist die
FG Münster, Urteil vom 14.11.2012 - 10 K 3207/11 FSachverhaltI. Streitig ist, ob der Bescheid über die Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG zu ändern und wegen des materiell-rechtlich zu
FG Münster, Urteil vom 28.11.2012 - 8 K 2285/09 FSachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob § 6 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Anwendung findet. Die Klägerin, deren Geschäftsleitung sich im Bezirk des Beklagten befand, besaß mehrere
FG Köln, Urteil vom 15.11.2012 - 10 K 1692/10SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Einkommenssteuerbescheid 2002 aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen geändert werden durfte und ob es sich bei der durchgeführten
FG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012 - 11 K 234/11 ESachverhaltStreitig ist, ob in den USA erzielte Einkünfte steuerfrei sind.Der verstorbene Ehemann der Klägerin erklärte im Streitjahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung als nach dem Abkommen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.6.2012 - 1 K 69/12SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte (Bekl) ein Körperschaftsteuerguthaben der ... GmbH (GmbH) zu Recht in jährlichen Raten über einen Zehnjahreszeitraum auszahlt.Der
BFH, Urteil vom 11.10.2012 - IV R 3/09LeitsätzeDie Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs setzt die ununterbrochene Unternehmeridentität voraus, so dass auch kurzfristige Unterbrechungen --selbst für eine logische Sekunde-- zum Wegfall
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011 (BGBl. I 2011, 2131) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Das BMF-Schreiben vom 31.8.2009 (BStBl. I 2009, 891) ist damit überholt. BMF, Schreiben vom 3.1.2013 – IV C 5 – S
FG München, Urteil vom 25.7.2012 - 4 K 2675/09SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin auch in Bezug auf ihre unselbständige Zweigniederlassung in Österreich der für geschäftsmäßige Vermögensverwahrer und
BFH, Urteil vom 10.10.2012 - VIII R 56/10LeitsatzDie Festsetzung von Aussetzungszinsen kommt nicht in Betracht, solange ein Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid nicht endgültig abgeschlossen ist, auch wenn der Steuerpflichtige selbst nicht