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EuGH, Schlussanträge des Generaltanwalts Paolo Mengozzi vom 12.9.2012 - Rs. C-395/11, BLV Wohn- und Gewerbebau GmbHgegenFinanzamt Lüdenscheid(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs [Bundesrepublik Deutschland])„Steuerrecht - Mehrwertsteuer -
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 19.9.2012 - Rs. C-350/11, Argenta Spaarbank NVgegenBelgische Staat(Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen [Belgien])„Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -
EuGH, Urteil vom 6.9.2012 - Rs. C-273/11, Mecsek-Gabona KftAus den Gründen1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame
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BFH, Urteil vom 13.6.2012 - VI R 47/11LeitsätzeDie betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers kann unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte
BFH, Beschluss vom 1.8.2012 - IV R 55/11SachverhaltIm vorliegenden Verfahren ist streitig, ob Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen sowie der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. e und f des
BFH, Urteil vom 6.6.2012 - I R 6, 8/11; I R 6/11; I R 8/11LeitsätzeZinsen auf das Eigenkapital ("juro sobre o capital próprio") nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i.S. des § 26 KStG 1999
BFH, Beschluss vom 29.8.2012 - VIII B 45/12LeitsatzEs bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG hinsichtlich der Änderung von Einkommensteuerfestsetzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar
EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott vom 13.9.2012(1) - C-310/11, GrattanI - Einleitung1. Britische Unternehmen sind erfinderisch. Ihr Einfallsreichtum bei komplexen Absatzmethoden hat den Gerichtshof in mehrwertsteuerlicher
EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 11.9.2012(1) - C-299/11, Gemeente Vlaardingen(Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden [Niederlande])1. „Es gibt keine guten Steuern." Dieses markige Zitat wird in weiten Kreisen Sir
FG Münster, Urteil vom 26.7.2012 - 3 K 4434/09 ErbSachverhaltStreitig ist, ob die Klägerin in Folge der Kapitalerhöhung der RR GmbH T A zum 05.02.1998 Begünstigte einer steuerpflichtigen Schenkung ist, sowie die Rechtmäßigkeit des gegen die Klägerin
FG Münster, Urteil vom 26.7.2012 - 4 K 2071/09 E, U SachverhaltDie Beteiligten streiten über Hinzuschätzungen von Umsätzen und Gewinnen dem Grunde und der Höhe nach.Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie