Aufgrund des § 367 Abs. 2b und des § 172 Abs. 3 AO, des Beschlusses der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 7.5.2014 - 2 BvR 2454/12 – und der Urteile des BFH vom 9.2.2012 - III R 67/09 -
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 bekannt. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 EStDV durch
Die Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, die sich über die bisherige Ermächtigung in § 1 Absatz 3 Satz 13 AStG hinaus auch auf die Einkünfteaufteilung bzw.