BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2014
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2014 bekannt. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermit- teln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDÜV/StDAV vom 16.11.2011 (BStBl. I S. 1063) im Internet unter www.elster.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17 500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet.
BMF, Schreiben vom 2.10.2014 – IV C 6 - S 2142/07/10001:009