BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Die Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte traten zum 1.7.2014 in Kraft. Durch das Gesetz wird insbesondere das Verfahren zur Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt. Im Zuge dessen hat das BMF den Anwendungserlass zu § 251 AO an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Neuregelung des AEAO zu § 251 AO Nr. 12 (Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 ff. InsO) sowie zu Nr. 15 (Restschuldbefreiung) gilt für alle Insolvenzverfahren die nach dem 30.6.2014 beantragt wurden. Für alle Verfahren, die vorher beantragt wurden, gelten die Ausführungen des AEAO in der Fassung vom 31.1.2014, BStBl. I S. 290.
BMF, Schreiben vom 3.11.2014 – IV A 3 - S 0062/14/10008