Der BFH im Urteil vom 15.6.2010 – VIII R 14/09 – entschieden: Eine Volljuristin ohne anwaltliche Zulassung, die als Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin tätig ist, erzielt Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3
Der BFH hat im Beschluss vom 21.6.2010 – VII R 36/08 – entschieden: Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware
Der BFH hat im Urteil vom 20.5.2010 – III R 28/08 – entschieden: Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - III R 28/08Leitsätze1. Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der
BFH, Beschluss vom 21.6.2010 - VII R 36/08LeitsatzWer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - XI R 2/08LeitsatzÜbt der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine unternehmerische Tätigkeit aus, ist die Umsatzsteuer aus dieser Tätigkeit nicht bereits deshalb eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1
BFH, Urteil vom 3.2.2010 - IV R 61/07LeitsatzWird eine GmbH in eine KG formwechselnd und nach § 2 i. V. m. § 14 UmwStG 1995/1999 rückwirkend umgewandelt, so ist für Zwecke der Bestimmung der den Rückwirkungszeitraum betreffenden verrechenbaren
BFH, Beschluss vom 3.5.2010 - VIII B 71/09Tatbestand1I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Diplom-Ingenieure und Architekten. Als Eheleute werden sie zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.2 Für die Jahre 2000 bis 2004 gaben sie an, keine
BFH, Urteil vom 5.5.2010 - II R 16/08Leitsätze1. Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten Pensionszusage der
Der BFH hat im Urteil vom 5.5.2010 – II R 16/ 08 – entschieden: Der Pensionsanspruch, den die Witwe des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personenhandelsgesellschaft mit dessen Ableben aufgrund einer dem Gesellschafter erteilten
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Verfassungswidrig sei die Rückwirkung der Vorschrift,
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Mit der gleichen Begründung wie im Beschluss vom 7.7.2010 2
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.7.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 eine rückwirkende Regelung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für verfassungswidrig erklärt: Bis 1998 unterlagen die Gewinne aus privaten
Das BMF hat durch Schreiben vom 23.8.2010 – IV C 5 – S 2533/10/10007 – das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2011 bekannt gemacht. Das Schreiben regelt die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen
Das BMF hat durch Bekanntmachung vom 23.8.2010 – IV C 5 – S 2533/10/10007 – das Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2011 bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer
Laut Auskunft der Sprecher des BMJ Mertzlufft und des BMF Kreienbaum haben sich die Staatssekretäre von BMJ und BMF am 23.8.2010 darauf verständigt, das bislang geplante Fiskusprivileg doch nicht wieder einzuführen. Dafür soll im Rahmen des
BFH, Urteil vom 17.6.2010 - VI R 35/08LeitsatzEin Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte.Sachverhalt(1) I. Streitig ist, ob der als Leiharbeitnehmer im Hafengebiet von X tätige Kläger eine Auswärtstätigkeit