BMF: Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuer-Vergütung für 2009
Das BMF hat durch Schreiben vom 1.11.2010 – IV D 3 – S 7359/10/1004 – die Frist, bis zu der EU-einheitlich Vorsteuer-Vergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009 eingereicht werden können, bis zum 31.3.2011 verlängert. Eine entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung durch Änderung der UStDV ist nicht mehr möglich.
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