Bundestag: Ausgelagerte Bankdienstleistungen auch künftig umsatzsteuerpflichtig
Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, ausgelagerte Bankdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Ausgelagerte Dienstleistungen wie die Kreditverarbeitung unterliegen auch künftig der Umsatzsteuerpflicht. Auf Initiative der Finanzverbände nahm der Bundesrat dieses Vorhaben, ausgelagerte Bankdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, in das JStG 2010 auf. Auch die FDP machte keine Einwendungen geltnd. Die vom Bundestag beschlossene Fassung des JStG 2010 enthält diesen Passus jedoch nicht. Letztlich ist der Plan am Widerstand der Union gescheitert. Diese möchte im Vorgriff auf die geplante Umsatzsteuerkommission keine umsatzsteuerlichen Sonderregelungen beschließen. Die SPD stimmt dem zu, da das eine erneute steuerliche Privilegierung ausgewählter Branchen wäre.
(HB-online, 2.11.2010)