BFH: Keine Anwendung des StraBEG auf ordnungsgemäß erklärte Einkünfte
Der BFH hat durch Urteil vom 31.8.2010 – VIII R 11/08 – entschieden: Eine einkommensteuerrechtliche Begünstigung durch das StraBEG wird nur denjenigen Steuerpflichtigen zuteil, die unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 StraBEG fallen. Eine Erstreckung der Begünstigungen, insbesondere des Steuersatzes von 25 v. H., auf die ordnungsgemäß erklärten Einkünfte anderer Steuerpflichtiger ist ausgeschlossen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2789-5