BVerfG: Vorlage des BFH zur Mindestbesteuerung lt. StEntlG 1999/2000/2002 unzulässig
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 12.10.2010 - 2 BvL 59/06 - die Vorlage des BFH vom 26.8.2010 - I B 49/10 - zur „Mindestbesteuerung" nach dem StEntlG 1999/2000/2002 (vgl. Meldung im BB 2010, 2725) als unzulässig zurückgewiesen. Der BFH hatte § 2 Abs. 3 , § 10 d EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen fehlender Normenklarheit für verfassungswidrig gehalten. Das BVerfG bemängelt, dass sich der BFH mit dem einfachrechtlichen Gehalt dieser Normen und mit den entsprechenden Erörterungen im Schrifttum nicht hinreichend befasst habe. Stilistische Mängel führten nicht ohne Weiteres zur Unklarheit von Begriffsinhalten.
(PM BVerfG vom 3.11.2010)