Bundesregierung: Informationsaustauschabkommen mit Liechtenstein in Kraft
Am 28.10.2010 ist das Steuerinformationsaustauschabkommen mit Liechtenstein in Kraft getreten. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen – einschließlich Bankinformationen – zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Dies gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010. In diesem Zusammenhang stehen auch die konstruktiv verlaufenden Verhandlungen über ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, bei denen nur nochwenige Fragen zu klären sind.
(PM BMF vom 28.10.2010)