Nach Auffassung des Generalanwalts Melchior Wathelet sind die Vorabentscheidungsfragen des schwedischen Gerichts im Verfahren C-7/13 wie folgt zu beantworten:
Nach Auffassung der Generalanwältin Juliane Kokott sind die Vorabentscheidungsfragen des polnischen Gerichts im Verfahren C-605/12 wie folgt zu beantworten:
Der BFH hat mit Urteil vom 9.4.2014 – II R 48/12 - wie folgt entschieden:1. Die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG ist auch nach Inkrafttreten des ErbStRG anwendbar, wenn der ...
Der BFH hat mit Urteil vom 5.2.2014 – X R 1/12 - wie folgt entschieden:
1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO ist auf den Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid weder unmittelbar noch sinngemäß anwendbar.