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Steuerrecht
22.10.2014
Steuerrecht
BMF: Vordruckmuster für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen; Vordruckmuster USt 1 TG

Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30.9.2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und/oder Nr. 8 Satz 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 und 5 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 und 8 UStG i. d. F. von Artikel 8 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens

zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 [BGBl. I S. 1266]). Das Vordruckmuster zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen wird neu bekanntgegeben. Es ersetzt das mit BMF-Schreiben vom 26.8.2014 - IV D 3 - S 7279/10/10004 (2014/0632681) - (BStBl I S. 1216) bekannt gegebene Vordruckmuster. Das vorgenannte BMF-Schreiben wird aufgehoben.

BMF, Schreiben vom 1.10.2014 - IV D 3 - S 7279/10/10004

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