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Steuerrecht
24.10.2014
Steuerrecht
BMF: Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 62 UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 4 UStG)

Mit BMF-Schreiben vom 26. August 2013 - IV D 3 - S 7359/07/10009 (2013/0800354) - (BStBl I S. 1018) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden. Durch das aktuelle Schreiben werden die Verzeichnisse durch die dem Schreiben beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Die Änderungen beruhen auf der Feststellung, dass die Gegenseitigkeit zu Neuseeland seit dem 1. April 2014 gegeben ist, der Auflösung der Niederländischen Antillen zum 10. Oktober 2010 sowie der zeitgleichen Anerkennung der Inseln Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil der Insel Saint Martin) als autonome Länder innerhalb des Königreichs der Niederlande.

BMF, Schreiben vom 17.10.2014 - IV D 3 - S 7359/07/10009

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