Anlässlich des verabschiedeten Kabinettsbeschlusses weist die Bundessteuerberaterkammer darauf hin, dass nicht nur die „minimalinvasive Lösung“ ein Modell für die Anpassung der Erbschaftsteuer sein könne. Unabhängig davon begrüßt die BStBK, dass sich die große Koalition auf den heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer geeinigt hat.
GA Jääskinen, Schlussanträge vom 25.6.2015 – C 174/14, Saudaçor – Sociedade Gestora de Recursos e Equipamentos de Saúde dos Açores SA gegen Fazenda Pública, ECLI:EU:C:2015:430
Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, enthält nach Einschätzung von Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), immer noch zahlreiche Mängel.