Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 15.3.2017 – 2 K 59/16 - wie folgt entschieden:
Gemäß § 251 Abs. 1 S. 1 AO bleiben die Vorschriften der InsO unberührt; sie gehen daher den Regelungen der AO vor. Mit der Rechtskraft eines Insolvenzplans treten die in dessen gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein. Der Plan bildet fortan die allein maßgebliche Grundlage für die gesamte Vermögens- und Haftungsentwicklung. ...
Das BMF hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2016 zusammengestellt.
In 769 897 Fällen (22,5 %) wurde der Einspruch zurückgenommen. In 2 175 785 der Fälle (63,5 %) wurde dem Einspruch abgeholfen (Abhilfen beruhen allerdings häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht werden).
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Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2017 – XI R 3/15 - wie folgt entschieden: Der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V (i.d.F. vor dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16. Juli 2015) ergeben. ...
Der BFH hat mit Urteil vom 30.8.2017 – XI R 37/14 - wie folgt entschieden:
1. Ein „Berufspokerspieler“ erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.
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Der BFH hat mit Urteil vom 14.9.2017 – IV R 51/14 - wie folgt entschieden. Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
Der BFH hat mit Urteil vom 14.9.2017 – IV R 51/14 - wie folgt entschieden. Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.
Der BFH hat mit Urteil vom 31.5.2017 – I R 37/15 - wie folgt entschieden:
1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei.
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