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Steuerrecht
01.12.2017
Steuerrecht
BR: Sachbezugswerte 2018 beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge für freie Verpflegung und freie Unterkunft erhöhen sich zum 1.1.2018.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge im Jahr 2018 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,3 Prozent.

Sachbezug Verpflegung

Im Jahr 2018 wird der Monatswert für Verpflegung 246 Euro betragen. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

– für ein Frühstück 1,73 Euro

– für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 Euro

anzusetzen.

Sachbezug Unterkunft 2018

Ab 1.1.2018 wird der Wert für Unterkunft oder Mieten 226 Euro betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 1.1.2018 7,53 Euro.

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung 2018

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die Änderung der SvEV wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 24.11.2017 zugestimmt.

Die neuen Sachbezugswerte 2018 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2018 angewendet werden, da die geänderte SvEV am 1.1.2018 in Kraft tritt. Sachbezüge sind 2018 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch in der Sozialversicherung beitragspflichtig.

(PM Bundesrat vom 24.11.2017)

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