R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
06.12.2017
Steuerrecht
BFH: Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung

Der BFH hat mit Urteil vom 1.8.2017 – VII R 12/16 - wie folgt entschieden:

1. Das Gericht des zulässigen Rechtswegs entscheidet gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG den Rechtsstreit grundsätzlich unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten und damit auch über eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung, es sei denn, diese Entscheidung erwächst nach § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft.

2. Zu einer Rechtskrafterstreckung kommt es nicht, wenn die Aufrechnung durch das Finanzamt gegenüber dem (früheren) Zedenten erklärt wurde und dieser am Klageverfahren der (späteren) Zessionarin nicht beteiligt ist.

 

stats