ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.12.2007 - 9 Ca 9331/07 SachverhaltDie Parteien streiten um Entgeltansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.Die Klägerin war bei der Beklagten auf Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 27.07.2006 (Bl. 5 ff.
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.11.2007 Aktenzeichen: 3 AZR 455/06 Rechtsgebiete: BetrVG, BGB Vorschriften: BetrVG § 75 BGB § 313 1. Enthält eine Versorgungsordnung eine Bruttogesamtversorgungsobergrenze, nach der die
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.11.2007 Aktenzeichen: 3 AZR 191/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 613a 1. Tariflich geregelte Ansprüche auf Versorgung können nicht im Wege der sog. Über-Kreuz-Ablösung durch eine
OLG München, Beschluss vom 11.3.2008 - 19 U 5187/07, rechtskräftig Leitsätze des Berichterstatters:1. Der zum 01.01.2008 in Kraft getretene § 28e 12 SGB IV i.d.F.d. Gesetzes zur Änderung des SGB IV vom 19.12.2007 ist auf Zahlungen vor dem 01.01.2008
ArbG Köln, Beschluss vom 21.02.2008 - 1 BV 166/07 LEITSÄTZE:1. Gewährt der Arbeitgeber dem Betriebsrat eine über die Zahlenstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hinausgehende zusätzliche Freistellung „bis zum Ende der regelmäßigen Amtszeit",
ArbG Hamburg, Urteil vom 4.12.2007 - 20 Ca 105/07 Leitsätze:Der Ausschluss einer muslimischen Bewerberin aus dem Auswahlverfahren um die Besetzung einer von einer Einrichtung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 06.11.2007 Aktenzeichen: 1 AZR 826/06 Rechtsgebiete: BetrVG Vorschriften: BetrVG § 77 Abs. 5 Die Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung ist regelmäßig zulässig, wenn der gekündigte Teil einen
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BVerwG, Urteil vom 23.1.2008 - 6 C 19.07Leitsatz:Der Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer unmittelbaren Versorgungszusage in eine Versorgung über einen Pensionsfonds während des laufenden Wirtschaftsjahrs wirkt
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...