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Arbeitsrecht
06.01.2008
Volltext-Urteile
LAG Rheinland-Pfalz: Keine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit
LAG Rheinland-Pfalz  Aktenzeichen: 6 Sa 53/07 6 Ca 455/06 ArbG Kaiserslautern  - AK Pirmasens - Entscheidung vom 25.05.2007   Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens -
06.01.2008
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BAG (Volltext): Zuständigkeit des Einzelbetriebsrates bei der Kürzung konzerneinheitlicher Leistungen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.6.2007, 1 AZR 454/06Zuständigkeit des KonzernbetriebsratsLeitsätze1. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass ein tariflicher Anspruch durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung gekürzt werden kann, und regelt er die
06.01.2008
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BAG (Volltext): Auswirkungen einer Verschmelzung auf die Betriebsrentenanpassung
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 31.7.2007, 3 AZR 810/05Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - VerschmelzungLeitsätzeIst Versorgungsschuldner ein verschmolzenes Unternehmen, kann es bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG auch auf die
06.01.2008
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BAG (Volltext): Verknüpfung von Altersversorgung mit Arbeitszeitgestaltung
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.9.2007, 3 AZR 639/06Betriebliche Altersversorgung - GleichbehandlungsgrundsatzLeitsätzeDer Arbeitgeber darf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung davon abhängig machen, dass eine Betriebsvereinbarung über
06.01.2008
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ArbG Frankfurt: Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang
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06.01.2008
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BAG (Volltext): Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.8.2007, 9 AZR 934/06Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - AuslegungTenorDie Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. August 2006 - 7 Sa 676/05 - wird
01.01.1970
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: Auch Verbandswechsel führt nicht zur Tarifpluralität bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme
Auch Verbandswechsel führt nicht zur Tarifpluralität bei arbeitsvertraglicher
01.01.1970
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: Tarifausstieg im Baugewerbe - Ein Erfahrungsbericht aus dem Fertigbau
Unternehmen der deutschen Fertigbaubranche galten in den letzten Jahrzehnten aus arbeitsrechtlicher Sicht stets als Teil des Baugewerbes, so dass die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für gewerbliche Mitarbeiter des Baugewerbes uneingeschränkt zur Anwendung kamen. Erst in jüngerer Zeit fanden sog. Öffnungsklauseln bzw. Einschränkungsklauseln in die Allgemeinverbindlichkeitserklärung Eingang, die den Unternehmen des Fertigbaus neue Hoffnung auf tariffreie Arbeitsverhältnisse bescherten. Entgegen erheblicher Widerstände der Gewerkschaften ist es inzwischen tatsächlich einigen Unternehmen der Fertigbaubranche gelungen, sich den Mantel der Tarifbindung abzustreifen und mit der Belegschaft einerseits und den betrieblichen Arbeitnehmervertretungen andererseits neue betriebliche Modelle zu entwerfen und umzusetzen. Die wichtigsten Fragestellungen für diesen Weg raus aus der Tarifbindung des Baugewerbes sollen im Folgenden skizziert werden.
01.01.1970
Volltext-Urteile
: Schaffung eines Gesetzes über die Tarifeinheit
In der deutschen Wirtschaft ist ein neues tiefgreifendes tarifpolitisches Problem aufgetaucht, das der deutsche Gesetzgeber dringend lösen muss. Es geht um eine zu schaffende gesetzliche Regelung zur Ordnung der Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen beim Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften.
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