Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 19.02.2008 Aktenzeichen: 9 AZR 1091/06 Rechtsgebiete: ArbGG, BBiG, BGB, KHG, KrPflG, TVG, ZPO, Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 12, TV über eine Zuwendung für Schülerinnen/Schüler, TV zur
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Beschluss verkündet am 28.01.2008 Aktenzeichen: 14 TaBV 70/07 Rechtsgebiete: BetrVG Vorschriften: BetrVG § 50 BetrVG § 58 Sind mehrere Betriebe und Unternehmen eines Konzerns in einem Gebäude
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 17.10.2007 Aktenzeichen: 4 AZR 812/06 Rechtsgebiete: Sonderregelungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag, BAT, BGB Vorschriften: Sonderregelungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und
LAG Nürnberg, Urteil vom 19. März 2008 - 4 Sa 673/07 SachverhaltDie Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den 18.06.2007 hinaus und die Verpflichtung der Beklagten zur tatsächlichen
LAG Berlin, Beschluss vom 20.2.2008 - 15 TaBV 2434/07 Leitsätze1. Werden im Rahmen der Privatisierung eines kommunalen Krankenhauses die dort beschäftigten Beamten auf Dauer gem. § 123 a BRRG dem privaten Träger zugewiesen, wobei gleichzeitig eine
ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.12.2007 - 9 Ca 9331/07 SachverhaltDie Parteien streiten um Entgeltansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.Die Klägerin war bei der Beklagten auf Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 27.07.2006 (Bl. 5 ff.
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.11.2007 Aktenzeichen: 3 AZR 455/06 Rechtsgebiete: BetrVG, BGB Vorschriften: BetrVG § 75 BGB § 313 1. Enthält eine Versorgungsordnung eine Bruttogesamtversorgungsobergrenze, nach der die
Gericht: Bundesarbeitsgericht Urteil verkündet am 13.11.2007 Aktenzeichen: 3 AZR 191/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 613a 1. Tariflich geregelte Ansprüche auf Versorgung können nicht im Wege der sog. Über-Kreuz-Ablösung durch eine
OLG München, Beschluss vom 11.3.2008 - 19 U 5187/07, rechtskräftig Leitsätze des Berichterstatters:1. Der zum 01.01.2008 in Kraft getretene § 28e 12 SGB IV i.d.F.d. Gesetzes zur Änderung des SGB IV vom 19.12.2007 ist auf Zahlungen vor dem 01.01.2008
ArbG Köln, Beschluss vom 21.02.2008 - 1 BV 166/07 LEITSÄTZE:1. Gewährt der Arbeitgeber dem Betriebsrat eine über die Zahlenstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hinausgehende zusätzliche Freistellung „bis zum Ende der regelmäßigen Amtszeit",
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...