BAG , Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen 6 AZR 727/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 24.08.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 2254/08; ) (Vorinstanz: ArbG Offenbach vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 3 Ca 375/08; ) Amtliche Leitsätze: Für ein
BAG , Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 671/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 29.07.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 470/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach vom 06.04.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 3995/08; ) Amtliche Leitsätze: Bei einer
BAG , Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 621/08 (Vorinstanz: LAG München vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 9/08; ) (Vorinstanz: ArbG München vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 4 b Ca 12127/07 F; ) Amtliche Leitsätze: 1. Eine Klausel in einer
FG Köln, Urteil vom 17.3.2011 - 13 K 52/11SachverhaltDie Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Berechtigung der Klägerin in der Bilanz auf den 31. Dezember 2007 im Zusammenhang mit einer drohenden Schadensersatzforderung eine
ArbG Essen, Beschluss vom 7.9.2010 - 2 BV 123/09Leitsätze1. Anlässlich von Wahlen der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat hat sich das Unternehmen grundsätzlich neutral zu verhalten und darf insbesondere nicht einer Liste Vorteile gewähren, die es einer
BAG , Urteil vom 01.09.2010 - Aktenzeichen 5 AZR 517/09 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 18.03.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 1108/08; ) (Vorinstanz: ArbG Paderborn - 4 Ca 673/08 - 27.6.2008 ) Amtliche Leitsätze: Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind
BAG , Beschluss vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 7 ABR 98/09 (Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main vom 17.03.2009 - Aktenzeichen 4 TaBV 168/08; ) (Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 14 BV 36/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine
BAG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 AZR 375/09SachverhaltDie Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung und eine Bleibeprämie. Der Kläger war seit dem 1. März 1996 bei der S AG beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis ging zum 1. Oktober 2005 auf die B
BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 10 AZR 863/09SachverhaltDie Parteien streiten über eine restliche Jahressonderzahlung für das Jahr 2007. Der Kläger ist beim Beklagten seit dem 1. November 1991 als Erzieher beschäftigt. Der Beklagte ist Träger von 70
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...