BAG: Betriebliche Übung und Freiwilligkeitsvorbehalt bei Weihnachtsgeld
BAG , Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 671/09 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 29.07.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 470/09; ) (Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach vom 06.04.2009 - Aktenzeichen 5 Ca 3995/08; ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Bei einer Verknüpfung von Freiwilligkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag wird für den Arbeitnehmer nicht hinreichend deutlich, dass trotz mehrfacher, ohne weitere Vorbehalte erfolgender Sonderzahlungen ein Rechtsbindungswille des Arbeitgebers für die Zukunft ausgeschlossen bleiben soll. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 308 Nr. 4;
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