BAG , Urteil vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 (Vorinstanz: LAG Hamm vom 01.10.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 449/10; ) (Vorinstanz: ArbG Hagen - 5 Ca 1286/09 - 9.2.2010 ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:1. Liegen zwischen einer fehlerhaften
LAG Niedersachen, Urteil vom 8.8.2012 - 2 Sa 1733/11Leitsätze§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht richtlinienkonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern keine Anwendung findet.Der von Art. 7 der
ArbG Berlin, Urteil vom 28.03.2012 - 55 Ca 2426/12Leitsatz1) Trägt eine muslimische Frau in der Öffentlichkeit ein Kopftuch, ist dies als Teil ihres religiösen Bekenntnisses und als Akt der Religionsausübung anzuerkennen.2) Wird eine Bewerberin
BAG, Urteil vom 18.7.2012, 7 AZR 451/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die sachgrundlose Befristung ihres Arbeitsverhältnisses wirksam ist.Die Klägerin war aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrags vom 2. Oktober 2007 ab dem 1. Januar
BAG, Urteil vom 7.8.2012, 9 AZR 353/10Leitsätze1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus.
BAG, Urteil vom 21.3.2012, 5 AZR 240/11Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11.Tenor1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 - 9 Sa 1239/10 -
BAG, Urteil vom 17.4.2012 - 3 AZR 481/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersrente und in diesem Zusammenhang darüber, ob die zugrunde liegenden tariflichen Regelungen altersdiskriminierend
BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 708/11LeitsätzeScheidet ein Dienstordnungsangestellter vorzeitig mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nach § 1b BetrAVG aus dem Dienstordnungsangestelltenverhältnis aus, darf sein nach § 2 Abs. 1 Satz 1
BAG, Beschluss vom 18.7.2012, 7 ABR 23/11SachverhaltA. Die Beteiligten streiten um die Gestaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat sowie um Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.Die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin ist ein
BAG, Urteil vom 21.6.2012, 8 AZR 188/11Leitsätze1. Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstößt nicht gegen die europarechtlich gebotenen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität.2. Die Ausschlussfrist gilt sowohl für
BAG, Urteil vom 17.4.2012, 1 AZR 119/11LeitsätzeEin zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat vereinbarter vorsorglicher Sozialplan, der für eine Vielzahl künftig möglicher, noch nicht geplanter Betriebsänderungen den Ausgleich oder die
BAG, Urteil vom 21.6.2012, 8 AZR 181/11SachverhaltDie Parteien streiten noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebs- bzw. Betriebsteilübergangs auf die Beklagte zu 2. (künftig: Beklagte) übergegangen und der Kläger von
BAG , Beschluss vom 15.12.2011 - 7 ABR 65/10 (Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg vom 21.09.2010 - Aktenzeichen 14 TaBV 3/10; ) (Vorinstanz: ArbG Mannheim vom 28.01.2010 - Aktenzeichen 5 BV 12/09; ) Amtliche Leitsätze: Gründe: A. Die Beteiligten
BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 3 AZR 11/10Leitsätze1. Stellt eine vor dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (juris: RVAltGrAnpG) entstandene Versorgungsordnung für den Eintritt des Versorgungsfalles auf die Vollendung des 65. Lebensjahres ab, so ist
ArbG Berlin, Urteil vom 3.8.2012 - 28 Ca 7089/11Leitsatz1. Es entspricht dem normativem Leitbild des § 6 Abs. 5 ArbZG, wenn die Tarifvertragsparteien für die Verrichtung von Nachtarbeit wegen ihrer signifikant erhöhten Belastungen im Vergleich zur
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12Leitsatz1. Der Streit zwischen einem Arbeitnehmer und einer geschlossenen Betriebskrankenkasse darüber, ob sein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes oder durch ordentliche Kündigung aufgelöst
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...