BAG, Urteil vom 16.5.2012 – 5 AZR 268/11Leitsätze1. Liegt ein auffälliges Missverhältnis i. S. v. § 138 Abs. 1 BGB vor, weil der Wert der Arbeitsleistung den Wert der Gegenleistung um mehr als 50 %, aber weniger als 100 % übersteigt, bedarf es zur
BAG, Urteil vom 22.3.2012 - 2 AZR 167/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer auf betriebliche Gründe gestützten Kündigung sowie Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und Zahlung von Weihnachtsgeld. Der Kläger ist 1954 geboren,
BAG, Urteil vom 28.6.2012 - 6 AZR 682/10LeitsätzeBei der einem Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO zugrunde liegenden Sozialauswahl kann sich die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern auf diejenigen beschränken,
BAG, Urteil vom 19.6.2012 - 3 AZR 464/11LeitsätzeNach § 16 Abs. 1 Halbs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu
BAG, Urteil vom 28.6.2012 - 6 AZR 780/10LeitsätzeWird einer Massenentlassungsanzeige entgegen § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG keine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt und sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG nicht erfüllt, kann
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.08.2012 - 12 W 1474/12Leitsatz1. Bezieht sich die Änderung der Satzung eines eingetragenen Vereins auf einen gemäß § 71 Abs. 2, § 64 BGB eintragungspflichtigen Umstand (etwa Name oder Sitz des Vereins oder
BAG, Urteil vom 22.2.2012, 5 AZR 765/10SachverhaltDie Parteien streiten über Mehrarbeitsvergütung.Der Kläger war bei der beklagten Spedition als Lagerleiter gegen ein monatliches Bruttoentgelt von 1.800,00 Euro beschäftigt.In dem von der Beklagten
BAG, Beschluss vom 7.2.2012- 1 ABR 46/10LeitsatzDer Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX (juris SGB 9) die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen
BAG, Urteil vom 21.6.2012, 2 AZR 153/11Leitsätze1. Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des Arbeitgebers, kann dies auch nach längerer Beschäftigungsdauer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.2. Das aus
BAG , Urteil vom 19.06.2012 - Aktenzeichen 3 AZR 708/11 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 16.03.2011 - Aktenzeichen 20 Sa 146/10; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 19.03.2008 - Aktenzeichen 86 Ca 19512/07; ) Amtliche Leitsätze: Scheidet ein
BAG, Urteil vom 10.5.2012, 8 AZR 434/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin infolge eines Betriebsübergangs auf den Beklagten übergegangen ist.Im Freistaat Sachsen umfasst der Rettungsdienst auf der
BAG, Urteil vom 22.5.2012, 9 AZR 575/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Gewährung tariflichen Mehrurlaubs.Der 1950 geborene Kläger ist seit 1974 bei der Beklagten in der Fünftagewoche beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der
BAG, Urteil vom 23.2.2012, 2 AZR 44/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung.Die Beklagte ist ein Unternehmen der Fleischwarenindustrie. Zur Mitte des Jahres 2009 beschäftigte sie etwa 220
BAG, Urteil vom 18.1.2012 - 10 AZR 612/10LeitsatzEine Sonderzahlung mit Mischcharakter, die jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vom ungekündigten Bestand des
ArbG Berlin, Urteil vom 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12Leitsatz1. Dauert erkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeit über den zunächst bescheinigten Zeitraum hinaus an, so trifft den erkrankten Arbeitnehmer entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG die Pflicht, dem
ArbG Stuttgart, Urteil vom 24.7.2012 - 16 Ca 2422/12Leitsatz1. Die Auskunftspflicht über die Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KSchG gilt - bei einem entsprechenden Verlangen des Arbeitnehmers - auch in den Fällen eines
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...