BAG , Urteil vom 12.05.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 384/10 (Vorinstanz: LAG Köln vom 29.01.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 943/08; ) (Vorinstanz: ArbG Köln vom 29.04.2008 - Aktenzeichen 11 Ca 2902/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze: 1. Endtermin der
BGH, Beschluss vom 29.3.2012 - GSSt 2/11 LeitsatzEin niedergelassener, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassener Arzt handelt bei der Wahrnehmung der ihm in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben (§ 73 Abs. 2 SGB V; hier: Verordnung von
BAG , Urteil vom 14.12.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 79/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 1228/09; ) (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2009 - Aktenzeichen 16 Sa 1365/09; ) Amtliche Leitsätze:
BAG , Urteil vom 15.03.2012 - Aktenzeichen 8 AZR 37/11 (Vorinstanz: LAG Düsseldorf vom 13.10.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 916/10; ) (Vorinstanz: ArbG Düsseldorf vom 06.05.2009 - Aktenzeichen 4 Ca 1276/09; ) Amtliche Leitsätze: 1. Die zweimonatige
BAG , Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 5 AZR 331/11 (Vorinstanz: LAG München vom 26.10.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 595/10; ) (Vorinstanz: ArbG Passau vom 06.05.2010 - Aktenzeichen 1 Ca 1083/08; ) Amtliche Leitsätze: Eine Klausel in Allgemeinen
BAG , Urteil vom 25.01.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 264/10 (Vorinstanz: LAG Berlin-Brandenburg vom 19.03.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 2835/09; ) (Vorinstanz: ArbG Berlin vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 59 Ca 11436/09; ) Amtliche Leitsätze: Eine
BAG , Urteil vom 22.02.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 199/10 (Vorinstanz: LAG Nürnberg vom 22.01.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 210/09; ) (Vorinstanz: ArbG Nürnberg vom 11.11.2008 - Aktenzeichen 6 Ca 2541/08; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssätze:1. Das
BAG , Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 305/10 (Vorinstanz: LAG Hamburg vom 10.12.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 40/08; ) (Vorinstanz: ArbG Hamburg vom 30.01.2008 - Aktenzeichen 11 Ca 306/07; ) Amtliche Leitsätze: Orientierungssatz:Die
BAG, Urteil vom 21.3.2012, 6 AZR 596/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer aufgrund eines Interessenausgleichs ohne Namensliste erklärten ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.Der Kläger war seit dem 1. September 1975 bei
BAG, Urteil vom 20.3.2012 - 9 AZR 529/10Leitsätze1. Die Regelung in § 26 Abs 1 S. 2 TVöD, wonach Beschäftigte nach der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub haben, während der Urlaubsanspruch bis
BAG, Urteil vom 24.5.2012, 6 AZR 648/10SachverhaltDie Parteien streiten über den Anspruch auf eine Ministerialzulage im Rahmen einer Gestellung.Der Kläger ist seit dem 1. April 1997 bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der
BAG, Urteil vom 16.5.2012, 10 AZR 190/11LeitsätzeEin Bauträger, der Gebäude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten lässt, um sie während oder nach der Bauphase zu veräußern, ist Unternehmer iSv. § 1a AEntG aF.SachverhaltDie Parteien
BAG, Urteil vom 16.5.2012, 5 AZR 347/11LeitsätzeFür die Darlegung und den Beweis der Leistung von Überstunden gelten die Grundsätze wie für die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-)Arbeit verrichtet zu haben.SachverhaltDie Parteien
BAG, Urteil vom 16.5.2012, 4 AZR 321/10LeitsätzeTritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst später in Kraft, beginnt die für die Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB maßgebende Tarifgeltung mit dem Zeitpunkt des
BAG, Urteil vom 22.2.2012, 4 AZR 579/10SachverhaltDie Parteien streiten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.Die nicht tarifgebundene Klägerin ist seit dem 15.
BGH, Urteil vom 23.4.2012 - II ZR 163/10Leitsätze1. Auf den Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung und Anstellung infolge einer Befristung abläuft und der sich erneut um das Amt des Geschäftsführers bewirbt, sind gemäß § 6 Abs. 3 AGG die
BAG, Urteil vom 23.2.2012, 2 AZR 773/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.Die im Jahr 1953 geborene Klägerin ist seit dem 27. Januar 1992 als mechanische Helferin bei der Beklagten
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...