BAG, Urteil vom 22.8.2012, 5 AZR 526/11SachverhaltDie Parteien streiten über Vergütungsansprüche.Der Inhaber eines Pizza-Bringdienstes L blieb elf Arbeitnehmern für die Zeit vom 1. März bis zum 14. April 2009 die Vergütung schuldig. Die Arbeitnehmer
BAG, Urteil vom 20.9.2012, 6 AZR 483/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, die der beklagte Insolvenzverwalter auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste erklärt hat.Der Kläger
BAG, Urteil vom 20.9.2012, 6 AZR 155/11LeitsätzeBeabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob "schriftlich" in
BGH, Urteil vom 10.10.2012 - IV ZR 10/11 Leitsätzea) Eine Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, bei deren Umsetzung und inhaltlicher Ausgestaltung der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit hat, setzt eine wirksame
BAG, Urteil vom 19.6.2012 - 9 AZR 652/10LeitsatzDer Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs ist auch für den Fall der Arbeitsfähigkeit des aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmers ein reiner Geldanspruch. Er unterfällt deshalb nicht dem
BAG, Urteil vom 26.7.2012, 6 AZR 221/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die Beklagte aufgrund der Verlegung von Arbeitsplätzen verpflichtet ist, zu versetzende Arbeitnehmer nach einem mit der klagenden Gewerkschaft ver.di geschlossenen
BAG, Urteil vom 18.4.2012, 4 AZR 139/10LeitsätzeDie Leistung eines Arbeitgebers aus einem von ihm angewandten Haustarifvertrag ist dann auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf den Mindestlohn aus einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag anzurechnen,
BAG, Urteil vom 18.4.2012, 4 AZR 168/10 (A)Leitsätze1. Eine vom Arbeitgeber aufgrund eines von ihm angewandten Haustarifvertrages erbrachte "Einmalzahlung", die die Funktion der Überbrückung bis zum späteren Inkrafttreten einer linearen
BAG, Urteil vom 18.7.2012 - 7 AZR 783/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Befristung eines Arbeitsvertrags.Die Beklagte beschäftigt über 100 Arbeitnehmer in mehreren Filialen ihres Einzelhandels. Die Klägerin war dort seit dem 1. März 2002
BAG, Urteil vom 4.7.2012 - 4 AZR 759/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Eingruppierung der Kläger und in diesem Zusammenhang darüber, ob die tariflichen Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
BAG, Urteil vom 21.8.2012 - 3 AZR 698/10Leitsätze1. Eine Klausel über die Erstattung von Ausbildungskosten genügt dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des
BAG, Urteil vom 18.9.2012 - 3 AZR 176/10SachverhaltDer Kläger begehrt vom Beklagten die Übertragung einer Lebensversicherung, hilfsweise die Zahlung von Schadensersatz.Der Kläger war vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 2005 für die D gGmbH (im
BAG, Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 785/10SachverhaltDie Klägerin begehrt von der Beklagten - einer Transfergesellschaft - die Verlängerung des mit ihr geschlossenen befristeten Arbeitsvertrags um zwölf Monate.Die Klägerin war seit dem 16. September
EuGH (5. Kammer), Urteil vom 8.11.2012 - verb. Rs. C-229/11 und C-230/11; Alexander Heimann (C‑229/11), Konstantin Toltschin (C‑230/11) gegen Kaiser GmbHTenorArt. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 7 Abs. 1 der
BAG , Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 321/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 10.03.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 218/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dessau-Roßlau vom 13.05.2009 - Aktenzeichen 1 Ca 72/09; ) Amtliche Leitsätze: Tritt ein
BAG, Urteil vom 7.8.2012 - 9 AZR 353/10Leitsätze1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...