BAG, Urteil vom 15.11.2012, 6 AZR 359/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe einer der Klägerin auf der Grundlage des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli
BAG, Urteil vom 19.7.2012, 2 AZR 386/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung sowie Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsansprüche des Klägers.Die Beklagte ist die - inzwischen
ArbG Berlin, Urteil vom 04.01.2013 – 28 Ca 16836/12 LEITSATZ 1. Auch die Wirksamkeit einer fristlosen Eigenkündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) wegen Vertragsverletzung des Arbeitgebers setzt in aller Regel dessen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12LeitsatzDie vorläufige - kommissarische Übertragung - eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen Mitbewerber verletzt den unterlegenen Mitbewerber regelmäßig in seinem Recht aus Art 33
Eine Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.11.2012 - 6 AZR 359/11 - wie folgt: Die bei Tariflohnerhöhungen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 TV UmBw erfolgende Anrechnung des Erhöhungsbetrages errechnet sich nicht aus dem auf die persönliche Zulage gemäß § 6
1. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung stellt es einen institutionellen Rechtsmissbrauch dar, wenn das verleihende Konzernunternehmen nur an einen oder mehrere Konzernunternehmen Arbeitnehmer verleiht, nicht am Markt werbend tätig ist und die
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 3/12 - wie folgt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig
1. Eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt nicht vorübergehend i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, wenn durch die Arbeitnehmerüberlassung ein reiner Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird. Dies ergibt eine unionsrechtskonforme Auslegung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.10.2012 - 9 AZR 63/11 - wie folgt: Der gesetzliche Urlaubsanspruch erlischt aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 685/11 - wie folgt: Ein Nahverkehrsbetrieb ist kein „Versorgungsbetrieb“ iSv. § 1 Abs. 1 TV-V. Die Wechselschichtarbeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebs ist keine
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die nachträgliche Befristung eines zuvor langjährig unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnisses, nachdem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht und Anspruch auf gesetzliche Altersrente hat, so ist
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 9.10.2012 - 3 AZR 539/10 - wie folgt: Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit verspricht, bedarf der Auslegung. Ergibt die Auslegung,
Das BAF entschied in seinem Urteil vom 19.7.2012 - 2 AZR 386/11 - wie folgt: Die Unternehmensgröße von mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist Voraussetzung für das Entstehen von Beteiligungsrechten des Betriebsrats. Maßgebend für die Frage,
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.11.2012 - 10 AZR 793/11 - wie folgt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig
1. Gegen das Beitragsbemessungssystem der Insolvenzsicherung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung sowie gegen die Heranziehung der beitragspflichtigen Mitglieder des Pensionssicherungsvereins aG nach Maßgabe des § 10 BetrAVG bestehen
BAG, Urteil vom 14. 11. 2012 - 10 AZR 685/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Zahlung einer erhöhten Wechselschichtzulage für den Zeitraum April 2008 bis einschließlich Februar 2010.Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. ihren
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...