Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.9.2012 - 3 AZR 176/10 - wie folgt: Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung eine Direktversicherung abgeschlossen, ist allein die versicherungsrechtliche
Das ArgbG entschied in seinem Urteil vom 24.10.2012 – 3 Ca 796/12 – wie folgt: Das Arbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob wegen unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zum Entleiherbetrieb zustande gekommen war. Ferner war über
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 11.10.2012 – 4 Ca 239/12 – wie folgt: Die Klage einer Erzieherin gegen ihre Versetzung war erfolgreich. Auf die politische Gesinnung ihres Ehemanns kam es für die Entscheidung aus rechtlichen Gründen nicht an.
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 19.9.2012 – 15 Ta 1766/12 – wie folgt: Im Überstundenprozess genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 - 3 AZR 558/10 - wie folgt: Die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung ist nicht durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verfassungsrechtlich gewährleistet. Ein ehemaliger
BAG , Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 321/10 (Vorinstanz: LAG Sachsen-Anhalt vom 10.03.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 218/09; ) (Vorinstanz: ArbG Dessau-Roßlau vom 13.05.2009 - Aktenzeichen 1 Ca 72/09; ) Amtliche Leitsätze: Tritt ein
BAG, Urteil vom 7.8.2012 - 9 AZR 353/10Leitsätze1. Der gesetzliche Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) und der schwerbehinderten Menschen zustehende Zusatzurlaub (§ 125 Abs. 1 SGB IX) setzen keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Urlaubsjahr voraus.
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.09.2012 - 15 Ta 1766/12Leitsätze1. Im Überstundenprozess genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des
BAG, Urteil vom 24.5.2012, 2 AZR 124/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche.Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen
BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 558/10SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger für die Jahre 2003 bis 2007 zustehenden jährlichen Sonderzahlung/Sonderzuwendung.Der Kläger war als Dienstordnungsangestellter bei der Beklagten
BAG, Urteil vom 19.6.2012, 3 AZR 408/10Leitsätze1. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt, die über eine Pensionskasse durchgeführt werden, und macht die Pensionskasse von ihrem satzungsmäßigen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 15.5.2012 - 7 AZR 785/10 - wie folgt: Ein auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichteter Antrag ist bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er so gefasst ist, dass der Inhalt der nach § 894 Satz 1 ZPO
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12 - wie folgt: Entscheidungserheblich ist eine Rechtsfrage, wenn sich das Landesarbeitsgericht in der anzufechtenden Entscheidung mit ihr befasst und sie beantwortet hat und bei einer
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 5.9.2012 - 4 AZR 584/10 - wie folgt: Für die Auslegung des Tarifmerkmales „Lebensmittel-Supermarkt“ iSd. Fußnote 2 zur Gehaltsgruppe III GTV ist, weil die Tarifvertragsparteien von einer eigenständigen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.6.2012 - 3 AZR 408/10 - wie folgt: Nach § 1 Abs. 1 BetrAVG ist betriebsrentenrechtlich zu unterscheiden zwischen der Versorgungszusage (Satz 1), der Vereinbarung des internen oder externen Durchführungsweges
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 25.10.2012 – 8 AZR 572/11 – wie folgt: Wechseln Arbeitnehmer durch einen dreiseitigen Vertrag vom Betriebsveräußerer zu einer Beschäftigungsund Qualifizierungsgesellschaft (B & Q), so ist diese Vereinbarung
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 – 5 Ca 949/12 – wie folgt: Die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, hat das ArbG nur aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...