LAG Berlin: Konkurrentenklage
Die vorläufige – kommissarische Übertragung – eines ausgeschriebenen Dienstpostens an einen Mitbewerber verletzt den unterlegenen Mitbewerber regelmäßig in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann.
LAG Berlin, Urteil vom 28.6.2012 – 25 SaGa 863/12