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Arbeitsrecht
21.02.2013
Arbeitsrecht
BAG: Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.9.2012 - 8 AZR 826/11 - wie folgt: Veranlasst ein Arbeitgeber vor einem Betriebsübergang die Arbeitnehmer zum Ausspruch von Eigenkündigungen, so ist grundsätzlich die Rechtslage mit derjenigen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages vergleichbar. Es kommt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf an, ob die Eigenkündigung auf das endgültige Ausscheiden der Arbeitnehmer aus dem Betrieb gerichtet ist oder ob sie nur der Beseitigung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitigem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen soll. Von Letzterem ist auszugehen, wenn zeitgleich mit der Veranlassung zur Eigenkündigung ein neues Arbeitsverhältnis vereinbart wurde oder dem Arbeitnehmer nach den gesamten Umständen klar war, dass er vom Betriebserwerber eingestellt werde. Eine Haftung aufgrund einer Firmenfortführung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB kommt in Betracht, wenn der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird.

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