BGH , Urteil vom 11.03.2010 - Aktenzeichen I ZR 123/08 (Vorinstanz: LG Berlin vom 16.02.2007 - Aktenzeichen 96 O 145/06; ) (Vorinstanz: KG Berlin vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 5 U 50/07; ) Amtliche Leitsätze: Der durchschnittlich informierte Nutzer
BGH, Beschluss vom 31.5.2010 - II ZR 6/09 LeitsatzDie Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag kann nicht darauf gestützt werden, dass im Vertrag die Fälligkeit des festen Ausgleichs
BGH, Beschluss vom 17.5.2010 - II ZB 5/10 LeitsatzDie vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden",
OLG Hamm, Urteil vom 19.7.2010 - I-8 U 126/09LeitsatzSieht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag die Fälligkeit der Ausgleichsansprüche der außenstehenden Aktionäre nach § 304 AktG für den Tag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das
OLG Oldenburg , Beschluss vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 1 Ws 371/10 (Vorinstanz: LG Osnabrück vom 26.05.2010 - Aktenzeichen 10 KLs 38/09; ) Gründe: I. Das Landgericht Osnabrück hat mit Beschluss vom 26. Mai 2010, auf dessen Inhalt verwiesen wird,
OLG München , Beschluss vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 154/10 (Vorinstanz: AG München vom 07.07.2010 - Aktenzeichen HRB 172715; ) Amtliche Leitsätze: Ist über das Vermögen des Gesellschafters einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet, übt der
BGH, Versäumnisurteil vom 14.7.2010 - VIII ZR 229/09 LeitsatzDie im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids enthaltene Falschangabe des Da-tums eines vorprozessualen Anspruchsschreibens, auf das der Antragsteller, ohne es dem Antrag beizufügen, zur
BGH , Beschluss vom 14.06.2010 - Aktenzeichen II ZB 15/09 (Vorinstanz: LG Hamburg vom 29.12.2008 - Aktenzeichen 417 O 99/08; ) (Vorinstanz: OLG Hamburg vom 26.05.2009 - Aktenzeichen 11 W 26/09; ) Amtliche Leitsätze: Nimmt der Kläger im
BGH, Urteil vom 13.7.2010 - VI ZR 259/09Leitsätzea) Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Scha-densminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Repa-raturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres
BGH, Urteil vom 11.3.2010 - I ZR 27/08 LeitsatzWer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen,
EuGH, Urteil vom 8.7.2010 - C-171/08 Europäische Kommission, vertreten durch E. Montaguti, M. Teles Romão und P. Guerra e Andrade als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Portugiesische Republik, vertreten durch L. Inez Fernandes
BGH , Beschluss vom 29.06.2010 - Aktenzeichen XI ZR 308/09 (Vorinstanz: OLG Hamm vom 23.09.2009 - Aktenzeichen I-31 U 31/09; ) (Vorinstanz: LG Bochum vom 05.02.2009 - Aktenzeichen 1 O 295/07; ) Amtliche Leitsätze: Eine Bank, die einen Kunden im
BGH , Urteil vom 14.07.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 327/07 (Vorinstanz: LG Oldenburg vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 9 S 770/06; ) (Vorinstanz: AG Oldenburg vom 16.11.2006 - Aktenzeichen E1 C 1078/06 (XX); ) Redaktionelle Normenkette: AVBGasV § 1
BGH, Urteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08 Leitsätze1. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der
BVerfG, Beschluss vom 23.6.2010 - 2 BvR 2559/08Leitsätze1. Der Untreuetatbestand des § 266 Abs. 1 StGB ist mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbaren. 2. Die Rechtsprechung ist gehalten, Unklarheiten über den Anwendungsbereich
LG Heidelberg, Urteil vom 13.7.2010 - 2 O 444/09LeitsatzEine Bank muss einen Anleger bei Vermittlung einer Lebensversicherung als Kapitalanlage innerhalb eines Beratungsvertrages entsprechend der Rechtsprechung des BGH zu sog. Rückvergütungen
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.