OLG München: Absehen von der Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister
OLG München , Beschluss vom 21.10.2010 - Aktenzeichen 31 Wx 127/10 (Vorinstanz: AG München vom 21.05.2010 - Aktenzeichen HRB 74499; ) | |||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: Das Registergericht kann in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens von der Eintragung des von ihm bestellten (Nachtrags-) Liquidators einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft in das Handelsregister absehen, wenn die zu erwartende Abwicklungstätigkeit im Hinblick auf deren Inhalt und Umfang eine solche nicht erfordert (Ergänzung zu OLG München GmbHR 2008, 821). | |||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: GmbHG § 66 Abs. 5; Redaktionelle Normenkette: GmbHG § 66 Abs. 5;
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