BGH, Beschluss vom 22.6.2011 - I ZB 77/10 leitsätzea) Für die Frage, ob das Fernbleiben einer Partei, deren persönliches Erschei-nen im Termin nach § 141 ZPO angeordnet ist, genügend entschuldigt ist, kommt es nicht auf ein Verschulden ihres
BGH, Urteil vom 17.3.2011 - I ZR 170/08leitsatzEntsteht beim angesprochenen Verkehr durch die Verwendung des Begriffs "Vertragspartner" der unzutreffende Eindruck, der Werbende sei "Vertragshänd-ler" eines Automobilherstellers, so liegt darin eine
BGH, Urteil vom 28.6.2011 - XI ZR 349/10 leitsätzea) Verwendet der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Nachbelehrung ein Formular, das textliche Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der
BGH, Urteil vom 22.6.2011 - I ZR 108/10 leitsätze1. Von außen wirkende Verzögerungsursachen, die bei Abschluss des Frachtver-trags für den Absender weder vorhersehbar noch beherrschbar sind und bei denen auch sonst kein Anlass für eine Zurechnung zu
BGH, Teilversäumnisurteil und Urteil vom 19.7.2011 - II ZR 124/10 leitsatzDie Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberu-fung
BGH, Beschluss vom 26.7.2011 - II ZB 11/10leitsätzea) Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch schon nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann.b) Die Bindungswirkung des
BVerfG, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 BvR 1916/09Leitsätze1. Die Erstreckung der Grundrechtsberechtigung auf juristische Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt eine aufgrund des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten im Binnenmarkt
EuG, Urteil vom 9.9.2011 - T-12/06Arrêt Antécédents du litige 1La requérante, Deltafina SpA, est une société italienne qui a pour activités principales la première transformation de tabac brut et la commercialisation de tabac transformé. Elle est
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.5.2011 - I-2 W 15/11 Leitsatz (der Redaktion)1. Bei der Festsetzung des Streitwerts ist das Gericht an Wertangaben der Parteien selbst dann nicht gebunden, wenn diese übereinstimmend erfolgen oder von der gegnerischen
BGH, Beschluss vom 29.6.2011 - VII ZB 89/10 leitsätze1. Bei der Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung muss der Notar im Klauselerteilungsverfahren grundsätzlich von dem Wortlaut der Urkunde ausgehen. Ist eine Vollstreckungsbedingung im
LG Nürnberg, Urteil vom 31.08.2011 - 8 S 1322/11 leitsätze1. Die Ermittlung der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten hat stets unter Maßgabe der (Vergleichs-)Klasse des beschädigten Fahrzeugs zu erfolgen; die tatsächliche Anmietung eines
OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 13 U 59/11 sachverhaltI. Die Klägerin ließ im April 2008 von der Beklagten zum Preis von 1.899 € eine LPG-Autogasanlage in ihren Pkw Peugeot 206 einbauen. Anschließend wurde das Fahrzeug mehrfach wieder bei der
OLG Thüringen, Beschluss vom 29.08.2011 - 6 W 162/11 LeitsatzDer informierte Durchschnittsverbraucher erwartet, dass es sich bei einem "Fahrzeugwerk" um ein großes Unternehmen handelt, das andere Fahrzeugunternehmen wirtschaftlich deutlich überragt.
I-24 U 127/101 O 520/08LG Düsseldorf Leitsatz:BGB §§ 535, 123Der Lieferant des Leasingobjekts, der den Leasingnehmer bei der im Auftrage des Leasinggebers erfolgten Anbahnung des Leasingvertrages täuscht, ist nicht Dritter, so dass der Leasingnehmer
I - 24 U 73/10 11 O 178/08LG Mönchengladbach Verkündet aVerkündet am 18. Januar 2011als UrkundsH., Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtinder Geschäftsstelle Leitsätze:BGB § 535; ZPO § 287 1. Bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages mit
I-24 U 157/1011 O 75/10Landgericht Düsseldorf Leitsätze:BGB §§ 535, 311, 4181. Zur Übernahme eines Leasingvertrages auf Seiten des Leasingnehmers reicht es aus, wenn sich Übernehmer und Leasinggeber, soweit erforderlich in Schriftform, einigen und
OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.4.2011 - I-6 U 7/10, 6 U 7/10 LeitsatzFür ein sittenwidriges Handeln im Sinne von § 826 BGB reicht allein der Umstand, dass sich der Täter wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2,
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