Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 6.8.2019 – 13 U 35/19 – entschieden: In der Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als „Käse-Alternative“ liegt keine unzulässige Bezeichnung als „Käse“. Damit wird das Produkt lediglich ...
Die BaFin hat ihr Rundschreiben 9/2019 (A) zur Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung veröffentlicht.Das Rundschreiben richtet sich an alle Institute und Gruppen, für die die BaFin als nationale Abwicklungsbehörde unmittelbar zuständig ist. Institute oder Gruppen ...
In der Wertpapieraufsicht ahndet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen mit Geldbußen. Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht der BaFin werden zunehmend einvernehmlich ...
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 11.7.2019 – IX ZR 210/18 – entschieden: Wird die aus einem üblichen Austauschgeschäft herrührende Forderung eines Gesellschafters über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten rechtsgeschäftlich ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat der Europäischen Kommission zwei Positionspapiere zur EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), zur PRIIPs-Verordnung ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 26.8.2019 – VI-Kart 1/19 (V) – die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Facebook-Konzerns angeordnet. Diese Beschwerden richten sich gegen Beschränkungen, ...
Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 13.8.2019 – 2 W 22/19 - entschieden:
1. Eine nach § 926 Abs. 1 ZPO zu erhebende Klage muss den Anspruch betreffen, den der Arrest bzw. die einstweilige Verfügung sichern soll, um zu gewährleisten, dass die Klage auch tatsächlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung führt (Anschluss an BGH, Urteil vom 26. September 2000 – VI ZR 279/99, juris Rn. 12).
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Mit Beschluss vom 30.4.2019 - XI ZB 13/18 - hat der BGH entschieden:
a) Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG ist der Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nur dann eröffnet, wenn die öffent-liche Kapitalmarktinformation als Mittel der schriftlichen Aufklärung ver-wendet worden ist. Dafür muss sie dem Kapitalanleger so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben worden sein, dass ihr Inhalt noch rechtzeitig zur Kenntnis genommen werden konnte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 X ARZ 573/15, WM 2016, 156 Rn. 14).
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Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.