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Wirtschaftsrecht
17.04.2020
Wirtschaftsrecht
BGH: Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts

Mit Urteil vom 3.3.2020 - XI ZR 461/18 – hat der BGH entschieden: Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucher-darlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatz-steuer optiert.

 

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